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DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Geräte

DGUV V3 Prüfung für ortsveränderliche Geräte in Vreden und NRW. Staatlich geprüfter Elektrotechniker. Normgerechte Protokolle. Kostenlose Erstberatung.

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Ortsveränderliche Geräte auf dem Prüftisch: Laptop, Kaffeemaschine, Bohrmaschine und Verlängerungskabel

Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder die an verschiedenen Orten eingesetzt werden. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft diese Geräte regelmäßig in Betrieben aus Vreden und dem gesamten Münsterland.

Im Arbeitsalltag begegnen Ihnen ortsveränderliche Geräte ständig, oft ohne dass Sie darüber nachdenken. Typische Beispiele sind:

  • Büro: Laptops, Monitore, Drucker, Schreibtischlampen, Ladekabel, Mehrfachstecker
  • Küche/Sozialraum: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Kühlschränke
  • Werkstatt: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Handkreissägen, Staubsauger
  • Baustelle: Verlängerungskabel, Kabeltrommel, Baustellenstrahler
  • Allgemein: Ventilatoren, Heizlüfter, Handy-Ladegeräte

Die Faustregel: Alles, was einen Stecker hat und nicht fest an der Wand montiert ist, gilt als ortsveränderlich. Für fest installierte Anlagen wie Unterverteilungen und Schaltschränke gibt es eine separate Prüfung ortsfester Anlagen.

Rechtliche Grundlage: Warum ist die Prüfung Pflicht?

Die Prüfpflicht für elektrische Betriebsmittel ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Vorschriften, die sich gegenseitig ergänzen. Als Arbeitgeber sind Sie persönlich verantwortlich dafür, dass alle elektrischen Geräte in Ihrem Betrieb sicher sind.

DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

Die zentrale Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person (Elektrofachkraft) durchgeführt werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §3 und §14)

§3 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. §14 regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes für den Umgang mit Arbeitsmitteln.

Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die übergeordnete Rechtsgrundlage. §3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dazu gehört ausdrücklich die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel.

Diese Vorschriften gelten für jeden Betrieb mit mindestens einem Mitarbeiter. Die Betriebsgröße spielt keine Rolle: Ob Einzelhandel, Arztpraxis, Handwerksbetrieb oder Industrieunternehmen. Jeder Arbeitgeber muss prüfen lassen. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik unterstützt Sie dabei mit einer kostenlosen Erstberatung.

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3

Die Prüfintervalle richten sich nach der Art des Geräts und dem Einsatzort. Je höher die Beanspruchung, desto häufiger muss geprüft werden. Die folgende Tabelle zeigt die Regelfristen gemäß DGUV Vorschrift 3:

Gerätetyp Büro Werkstatt Baustelle
Ortsveränderliche Geräte 24 Monate 12 Monate 6 Monate
Verlängerungskabel, Mehrfachstecker 12 Monate 6 Monate 3 Monate
Elektrische Handwerkzeuge 12 Monate 6 Monate 3 Monate

Hinweis: Diese Fristen sind Richtwerte. Die tatsächlichen Prüfintervalle können durch die Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV verkürzt werden, etwa bei besonders rauen Einsatzbedingungen oder bei Geräten mit bekannter Störanfälligkeit.

Weitere Details zu Sonderfällen und branchenspezifischen Fristen finden Sie in unserem Ratgeber zu DGUV V3 Prüffristen.

So läuft die DGUV V3 Prüfung ab

Jede Prüfung bei GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik folgt einem festen Ablauf nach DGUV Vorschrift 3. So stellen wir sicher, dass kein Mangel übersehen wird und Ihre Dokumentation lückenlos ist.

1

Sichtprüfung

Prüfung des äußeren Zustands: Gehäuse, Kabel, Stecker, Zugentlastung und Knickschutz werden auf sichtbare Beschädigungen, Verfärbungen und mechanischen Verschleiß untersucht.

2

Messung

Mit kalibrierten Messgeräten werden Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom gemessen. Diese Werte zeigen, ob das Gerät elektrisch sicher ist, auch wenn äußerlich alles in Ordnung aussieht.

3

Funktionsprüfung

Das Gerät wird im Betrieb getestet. Dabei achten wir auf ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen, Erwärmung oder sonstige Auffälligkeiten, die auf einen verdeckten Defekt hindeuten können.

4

Dokumentation

Jedes geprüfte Gerät erhält ein rechtssicheres Prüfprotokoll mit allen Messwerten und eine Prüfplakette mit Prüfdatum und nächster Fälligkeit. So wissen Sie und Ihre Berufsgenossenschaft auf einen Blick: Dieses Gerät ist geprüft und sicher.

Die Prüfung dauert im Schnitt 2 bis 5 Minuten pro Gerät. Bei größeren Mengen stimmen wir die Terminplanung so ab, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird.

Nahaufnahme einer Isolationswiderstandsmessung an einem elektrischen Gerätestecker

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel nur durch eine befähigte Person geprüft werden dürfen. Was das genau bedeutet, definiert die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203. Demnach muss die prüfende Person drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit den zu prüfenden Geräten
  • Regelmäßige Weiterbildung im Bereich der Prüfnormen und Messtechnik

Robert Gericks, Inhaber von GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik, ist staatlich geprüfter Elektrotechniker und verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Er erfüllt alle Anforderungen der TRBS 1203 und führt jede Prüfung persönlich durch. Kein Subunternehmer, kein Praktikant.

Das bedeutet für Sie: Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt und bei Rückfragen sofort weiterhelfen kann. Erfahren Sie mehr über Robert Gericks.

Was passiert, wenn Sie nicht prüfen lassen?

Viele Unternehmer unterschätzen die Folgen einer versäumten Prüfung. Dabei können die Konsequenzen gravierend sein:

Bußgelder bis 10.000 EUR

Die Berufsgenossenschaft kann bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 3 Bußgelder von bis zu 10.000 EUR verhängen. Auch die Gewerbeaufsicht kann Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Bei einem Arbeitsunfall oder Brandschaden durch ein ungeprüftes Gerät haftet der Geschäftsführer persönlich. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Brandstiftung.

Versicherung verweigert die Zahlung

Ihre Betriebshaftpflicht und Ihre Feuerversicherung können die Leistung kürzen oder komplett verweigern, wenn ein Schaden durch ein ungeprüftes elektrisches Gerät entstanden ist. Ein einziger Kurzschluss kann existenzbedrohend werden.

Die regelmäßige Prüfung durch GPE Gericks ist im Vergleich dazu eine kleine Investition. Weitere Informationen zu den rechtlichen Konsequenzen finden Sie in unserem Ratgeber zu Strafen und Haftung bei DGUV V3.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung

Muss ich als kleiner Betrieb auch nach DGUV V3 prüfen lassen?
Ja. Die DGUV Vorschrift 3 gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Das gilt auch für Mini-Jobber und Aushilfen. Die Prüfpflicht beginnt bereits mit dem ersten steckerfertigen Gerät im Büro. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik bietet auch für kleine Betriebe eine kostenlose Erstberatung an, damit Sie wissen, welche Geräte geprüft werden müssen.
Bekomme ich ein Prüfprotokoll?
Ja. Jedes geprüfte Gerät wird mit einem normgerechten Prüfprotokoll dokumentiert. Darin stehen alle Messwerte, das Prüfergebnis (bestanden oder Mängel), das Prüfdatum und die nächste Fälligkeit. Die Protokolle können Sie bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeamt vorlegen.

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