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DGUV V3 Pflicht: Was jeder Unternehmer wissen muss

Ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht? Ja. Wer muss prüfen lassen, welche Geräte betrifft es und was droht bei Verstoß? Klare Antworten vom Prüfexperten.

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Die DGUV V3 Prüfung ist für jeden Arbeitgeber in Deutschland gesetzliche Pflicht. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3. In diesem Ratgeber erklärt GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik, was die Prüfpflicht konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.

Wer muss prüfen lassen?

Die kurze Antwort: Jeder, der Arbeitnehmer beschäftigt. Das Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert diese Pflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Betroffen sind nicht nur klassische Unternehmen. Auch folgende Organisationen fallen unter die Prüfpflicht:

  • Handwerksbetriebe und Produktionsunternehmen
  • Büros, Kanzleien und Praxen
  • Vereine mit angestellten Mitarbeitern
  • Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen
  • Öffentliche Verwaltungen, Schulen und Kindergärten
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Hotels, Gaststätten und Einzelhandel

Wichtig: Auch wenn Sie nur einen einzigen Mitarbeiter beschäftigen, gilt die Prüfpflicht. Selbst Mini-Jobber und Auszubildende zählen als Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.

Infografik: Welche Betriebe müssen nach DGUV V3 prüfen lassen, mit Icons für Büro, Werkstatt, Schule und Praxis
Alle Betriebe mit Beschäftigten sind prüfpflichtig

Welche Geräte betrifft es?

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, die im Unternehmen genutzt werden. Viele Unternehmer denken dabei nur an Maschinen, dabei gehören auch alltägliche Bürogeräte dazu:

Ortsveränderliche Geräte (mit Stecker)

  • Laptops, Monitore, Drucker
  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen
  • Staubsauger, Ventilatoren, Heizlüfter
  • Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Handkreissägen
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
  • Ladegeräte und Netzteile

Ortsfeste Anlagen

  • Unterverteilungen und Sicherungskästen
  • Fest installierte Beleuchtung
  • Steckdosen und Schalter
  • Elektrische Heizungen und Klimaanlagen

Faustregel: Wenn es einen Stecker hat oder fest mit dem Stromnetz verbunden ist, muss es geprüft werden. Die Prüffristen richten sich dabei nach Gerätetyp und Einsatzumgebung.

Was genau wird geprüft?

Jede DGUV V3 Prüfung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Schritten, die in der DIN VDE 0701-0702 geregelt sind:

Prüfschritt Was passiert? Beispiel
1. Sichtprüfung Visuelle Kontrolle auf äußere Schäden, Verschleiß und ordnungsgemäßen Zustand Kabelbruch, beschädigte Gehäuse, fehlende Abdeckungen
2. Messung Elektrische Messungen mit kalibriertem Prüfgerät nach DIN VDE 0701-0702 Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom
3. Funktionsprüfung Kontrolle der sicherheitsrelevanten Funktionen im Betriebszustand Schutzschalter, Not-Aus-Taster, Schutzeinrichtungen

GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik dokumentiert jeden Prüfschritt in einem rechtssicheren Prüfprotokoll. Jedes geprüfte Gerät erhält einen Barcode-Aufkleber mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin. Mehr zum konkreten Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Prüfung.

Wer darf prüfen?

Die DGUV Vorschrift 3 (§2 Abs. 3) verlangt, dass die Prüfung von einer befähigten Person durchgeführt wird. Die Anforderungen an diese Person sind in der TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) definiert:

  1. Berufsausbildung: Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder Studium
  2. Berufserfahrung: Mindestens ein Jahr Erfahrung mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel
  3. Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Regelmäßige Prüftätigkeit, um den aktuellen Stand der Technik zu kennen

Robert Gericks ist staatlich geprüfter Elektrotechniker und erfüllt alle Anforderungen der TRBS 1203. Als Inhaber von GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik führt er jede Prüfung persönlich durch. Das bedeutet für Sie: gleichbleibend hohe Qualität, ein fester Ansprechpartner und kein Wechsel der Prüfperson.

Achtung: Die Prüfung durch einen Elektriker allein reicht nicht aus. Die prüfende Person muss explizit als „befähigte Person" nach TRBS 1203 qualifiziert sein und dies nachweisen können. Eine nicht qualifizierte Prüfung ist im Schadensfall wertlos.

Was passiert bei Verstoß?

Wer die DGUV V3 Prüfpflicht ignoriert, riskiert ernste Konsequenzen. Das Arbeitsschutzgesetz (§25 und §26 ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (§22 BetrSichV) sehen klare Sanktionen vor:

  • Bußgelder bis 10.000 EUR pro Verstoß (§209 SGB VII)
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers oder der verantwortlichen Person bei einem Unfall
  • Strafrechtliche Verfolgung bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB)
  • Verlust des Versicherungsschutzes: Die Berufsgenossenschaft kann bei einem Arbeitsunfall Regress nehmen, wenn keine gültige Prüfung vorliegt
  • Betriebsstilllegung: Die Aufsichtsbehörde kann den Einsatz ungeprüfter Geräte untersagen (§22 ArbSchG)

Besonders kritisch: Im Brandfall prüft die Versicherung, ob alle elektrischen Betriebsmittel ordnungsgemäß geprüft waren. Fehlt der Nachweis, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. Einen ausführlichen Überblick über die rechtlichen Folgen finden Sie in unserem Ratgeber zu DGUV V3 Strafen und Haftung.

Häufige Fragen

Muss ich auch private Geräte meiner Mitarbeiter prüfen lassen?

Ja, sobald ein privates Gerät im Unternehmen genutzt wird, fällt es unter die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Das betrifft zum Beispiel private Laptops, Handyladegeräte oder Ventilatoren, die Mitarbeiter ins Büro mitbringen. Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit aller elektrischen Geräte am Arbeitsplatz verantwortlich, unabhängig davon, wem sie gehören.

Gilt die DGUV V3 auch für neue Geräte?

Neue Geräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden, wenn kein Nachweis einer Prüfung durch den Hersteller vorliegt (§14 Abs. 1 BetrSichV). In der Praxis genügt bei Neugeräten mit CE-Kennzeichnung oft eine dokumentierte Sichtprüfung. Die regulären Prüffristen beginnen dann ab dem Datum der Erstprüfung.

Kann ich die Prüfung selbst durchführen?

Nur wenn Sie selbst die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllen: abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung in der Prüfung und regelmäßige Tätigkeit. Für die meisten Unternehmen ist es wirtschaftlicher und rechtlich sicherer, einen externen Prüfdienstleister wie GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik zu beauftragen. So erhalten Sie ein unabhängiges Prüfprotokoll, das im Schadensfall als Nachweis anerkannt wird.

Sind Ihre Geräte geprüft?

GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik erstellt Ihnen ein kostenloses Angebot für die DGUV V3 Prüfung in Ihrem Betrieb. Persönlich, unverbindlich und innerhalb von 24 Stunden.

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RG

Robert Gericks

Inhaber & Staatl. gepr. Elektrotechniker

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