Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten
Wiederkehrende Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten nach VDE 0544-4. Für Metallbau, Schlossereien und Industriebetriebe.
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Warum Schweißgeräte besonders gefährlich sind
Lichtbogenschweißgeräte gehören zu den elektrisch anspruchsvollsten Geräten im Handwerk und in der Industrie. Sie arbeiten mit Strömen von mehreren hundert Ampere, erzeugen extreme Temperaturen und sind dabei ständig mechanischer Belastung ausgesetzt. Kabel werden überfahren, Masseklemmen verschleißen, Schweißbrenner werden thermisch beansprucht.
Die VDE 0544-4 (DIN EN 60974-4) regelt die wiederkehrende Prüfung dieser Geräte. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft Ihre Schweißgeräte normgerecht und stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Grenzwerte eingehalten werden.
Eine regelmäßige Prüfung schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter vor elektrischen Unfällen. Sie ist auch eine Voraussetzung dafür, dass Ihre Schweißarbeiten den Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834 entsprechen.
Was wird bei der Schweißgeräteprüfung geprüft?
Die Prüfung nach VDE 0544-4 umfasst den gesamten Schweißstromkreis sowie die Netzseite des Geräts:
- Schutzleiterwiderstand: Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindung vom Netzstecker bis zum Gehäuse. Der Grenzwert liegt bei 0,3 Ω (VDE 0544-4, Abschnitt 6.2).
- Isolationswiderstand: Messung zwischen Primärkreis und Gehäuse sowie zwischen Primär- und Schweißstromkreis. Mindestwert: 2,5 MΩ.
- Schweißstromkreis: Prüfung der Leerlaufspannung, Schweißleitungen, Masseklemme und Brenneranschluss.
- Kühlung: Bei wassergekühlten Geräten Kontrolle des Kühlmittelkreislaufs, Schläuche und Anschlüsse.
- Sichtprüfung: Gehäuse, Kabel, Stecker, Bedienelemente, Beschriftung und Warnhinweise.
GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft alle gängigen Gerätetypen: MIG/MAG, WIG, Elektrodenschweißgeräte, Plasmaschneider und Bolzenschweißgeräte.
Prüfintervall und Zielgruppen
Die VDE 0544-4 empfiehlt folgende Prüfintervalle:
- Halbjährlich: Bei intensiver Nutzung auf Baustellen oder im Mehrschichtbetrieb
- Jährlich: Bei regelmäßiger Werkstattnutzung
- Nach Instandsetzung: Immer, wenn am Gerät repariert oder ein Verschleißteil ausgetauscht wurde
Im Grunde betrifft das alle Betriebe, die Schweißgeräte nutzen. Egal ob Schlosserei, Metallbau, Maschinenbau, Kfz-Werkstatt oder Bauunternehmen mit mobilem Schweißeinsatz: Sobald ein Lichtbogenschweißgerät im Einsatz ist, gilt die Prüfpflicht.
Betriebe, die auch Produktionsmaschinen einsetzen, können die Schweißgeräteprüfung mit einer Maschinenprüfung nach DIN EN 60204-1 kombinieren. Das spart Zeit und reduziert Ausfallzeiten.