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Prüfung von Leitern und Tritten

Regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten nach DGUV Information 208-016. Jährliche Pflicht für jeden Betrieb.

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Verschiedene Leitertypen im Lager: Stehleiter, Anlegeleiter und Holztritt vor der Sicherheitsprüfung

Sturzunfälle vermeiden: Leitern regelmäßig prüfen

Absturzunfälle gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Deutschland. Laut DGUV-Statistik ereignen sich jährlich über 20.000 meldepflichtige Unfälle durch Abstürze von Leitern und Tritten. Viele davon wären vermeidbar gewesen, wenn die Leiter vorher geprüft worden wäre: defekte Sprossen, ausgeschlagene Gelenke, fehlende Standfüße.

Leitern, Tritte und Kleingerüste sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Die DGUV Information 208-016 beschreibt, was dabei zu beachten ist.

GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft Ihre Leitern und Tritte vor Ort. Ob 5 oder 500 Stück: Wir bringen die Prüfmittel mit und dokumentieren jedes einzelne Arbeitsmittel.

Was wird bei der Leiterprüfung geprüft?

Die Prüfung nach DGUV Information 208-016 und BetrSichV umfasst eine systematische Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile:

  • Sprossen und Stufen: Festigkeit, Verbindung zu den Holmen, Verformungen, Risse
  • Holme: Gerade, keine Dellen oder Knicke, keine Korrosion bei Aluminiumleitern
  • Gelenke und Scharniere: Leichtgängigkeit, Arretierung, Sicherungshaken bei Gelenkleitern
  • Standfüße und Leiterschuhe: Vorhandensein, Befestigung, Zustand der Gummierung
  • Sicherungselemente: Spreizsicherung bei Stehleitern, Einhängevorrichtungen bei Anlegeleitern, Holmverlängerungen
  • Beschriftung: Herstellerangaben, Tragfähigkeit, Neigungswinkel-Markierungen

Geprüft werden alle Leitertypen: Anlegeleitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern, Schiebe- und Seilzugleitern, Podestleitern, Tritte und fahrbare Kleingerüste.

Rechtliche Grundlage und Prüfpflicht

Die Prüfpflicht ergibt sich aus mehreren Regelwerken:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Leitern sind Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen.
  • DGUV Information 208-016: Konkretisiert die Anforderungen an die Prüfung von Leitern und Tritten. Empfiehlt eine jährliche Prüfung als Regelfall.
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Verpflichtet den Unternehmer, Arbeitsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
  • TRBS 2121: Technische Regel für Betriebssicherheit zu Absturzgefahren.

GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik dokumentiert die Prüfung revisionssicher. Jede Leiter erhält eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll, das Sie bei Begehungen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht vorlegen können.

Die Leiterprüfung lässt sich gut mit der DGUV V3 Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel kombinieren. So haben Sie alle Prüfungen an einem Tag erledigt.

Ablauf der Leiterprüfung

  1. Erfassung aller vorhandenen Leitern und Tritte (Inventarliste)
  2. Sichtprüfung auf mechanische Schäden, Korrosion und fehlende Teile
  3. Funktionsprüfung aller beweglichen Teile (Gelenke, Arretierungen, Sicherungen)
  4. Bewertung: bestanden, Mangel mit Frist oder sofortige Aussonderung
  5. Anbringung der Prüfplakette bei bestandener Prüfung
  6. Erstellung des Prüfprotokolls mit Fotodokumentation bei Mängeln

Eine Übersicht aller Leistungen finden Sie auf unserer Leistungsseite.

Häufige Fragen zur Leiterprüfung

Müssen auch private Leitern im Betrieb geprüft werden?
Ja. Sobald eine Leiter im betrieblichen Kontext genutzt wird, ist sie ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Das gilt auch für privat mitgebrachte Leitern, Tritte aus dem Baumarkt oder ältere Holzleitern. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt werden.
Was passiert mit einer Leiter, die die Prüfung nicht besteht?
Leitern mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden sofort als "gesperrt" gekennzeichnet und dürfen nicht weiter verwendet werden. Kleinere Mängel (z.B. fehlende Leiterschuhe) können repariert werden. Danach erfolgt eine Nachprüfung. Nicht reparierbare Leitern müssen fachgerecht entsorgt werden. Wir dokumentieren die Aussonderung im Prüfprotokoll, damit Ihre Unterlagen lückenlos bleiben.

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