Prüfung von Leitern und Tritten
Regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten nach DGUV Information 208-016. Jährliche Pflicht für jeden Betrieb.
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Sturzunfälle vermeiden: Leitern regelmäßig prüfen
Absturzunfälle gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Deutschland. Laut DGUV-Statistik ereignen sich jährlich über 20.000 meldepflichtige Unfälle durch Abstürze von Leitern und Tritten. Viele davon wären vermeidbar gewesen, wenn die Leiter vorher geprüft worden wäre: defekte Sprossen, ausgeschlagene Gelenke, fehlende Standfüße.
Leitern, Tritte und Kleingerüste sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Die DGUV Information 208-016 beschreibt, was dabei zu beachten ist.
GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft Ihre Leitern und Tritte vor Ort. Ob 5 oder 500 Stück: Wir bringen die Prüfmittel mit und dokumentieren jedes einzelne Arbeitsmittel.
Was wird bei der Leiterprüfung geprüft?
Die Prüfung nach DGUV Information 208-016 und BetrSichV umfasst eine systematische Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile:
- Sprossen und Stufen: Festigkeit, Verbindung zu den Holmen, Verformungen, Risse
- Holme: Gerade, keine Dellen oder Knicke, keine Korrosion bei Aluminiumleitern
- Gelenke und Scharniere: Leichtgängigkeit, Arretierung, Sicherungshaken bei Gelenkleitern
- Standfüße und Leiterschuhe: Vorhandensein, Befestigung, Zustand der Gummierung
- Sicherungselemente: Spreizsicherung bei Stehleitern, Einhängevorrichtungen bei Anlegeleitern, Holmverlängerungen
- Beschriftung: Herstellerangaben, Tragfähigkeit, Neigungswinkel-Markierungen
Geprüft werden alle Leitertypen: Anlegeleitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern, Schiebe- und Seilzugleitern, Podestleitern, Tritte und fahrbare Kleingerüste.
Rechtliche Grundlage und Prüfpflicht
Die Prüfpflicht ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Leitern sind Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen.
- DGUV Information 208-016: Konkretisiert die Anforderungen an die Prüfung von Leitern und Tritten. Empfiehlt eine jährliche Prüfung als Regelfall.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Verpflichtet den Unternehmer, Arbeitsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
- TRBS 2121: Technische Regel für Betriebssicherheit zu Absturzgefahren.
GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik dokumentiert die Prüfung revisionssicher. Jede Leiter erhält eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll, das Sie bei Begehungen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht vorlegen können.
Die Leiterprüfung lässt sich gut mit der DGUV V3 Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel kombinieren. So haben Sie alle Prüfungen an einem Tag erledigt.
Ablauf der Leiterprüfung
- Erfassung aller vorhandenen Leitern und Tritte (Inventarliste)
- Sichtprüfung auf mechanische Schäden, Korrosion und fehlende Teile
- Funktionsprüfung aller beweglichen Teile (Gelenke, Arretierungen, Sicherungen)
- Bewertung: bestanden, Mangel mit Frist oder sofortige Aussonderung
- Anbringung der Prüfplakette bei bestandener Prüfung
- Erstellung des Prüfprotokolls mit Fotodokumentation bei Mängeln
Eine Übersicht aller Leistungen finden Sie auf unserer Leistungsseite.