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DGUV V3: Strafen, Haftung und Versicherungsverlust

Ohne DGUV V3 Prüfung drohen bis 10.000 EUR Bußgeld, persönliche Haftung und Verlust des Versicherungsschutzes. Was Unternehmer riskieren.

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Ohne DGUV V3 Prüfung drohen Bußgelder bis 10.000 EUR pro Verstoß, persönliche Haftung des Geschäftsführers und der Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfällen oder Bränden. Diese drei Konsequenzen treffen Unternehmer gleichzeitig, denn wer die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung elektrischer Betriebsmittel unterlässt, riskiert nicht nur Geld, sondern im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

In diesem Artikel erklärt GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik, welche Strafen bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 3 konkret drohen und wie Sie sich als Unternehmer schützen.

Die drei Konsequenzen fehlender Prüfungen

Wer die DGUV V3 Prüfung versäumt, steht auf drei Ebenen im Risiko:

  1. Ordnungsrechtlich: Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft oder die zuständige Behörde
  2. Zivilrechtlich: Persönliche Haftung für Schäden, die durch ungeprüfte Geräte entstehen
  3. Versicherungsrechtlich: Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfällen oder Bränden

Alle drei Ebenen greifen unabhängig voneinander. Das bedeutet: Ein einziger Vorfall kann gleichzeitig zu Bußgeld, Schadensersatzklage und Versicherungsverweigerung führen.

Infografik: Drei Konsequenzen fehlender DGUV V3 Prüfung: Bußgeld, persönliche Haftung und Versicherungsverlust
Die drei Konsequenzen fehlender Elektroprüfung

Bußgeldkatalog: Was droht bei Verstößen?

Verstoß Bußgeld
Fehlende Prüfung elektrischer Betriebsmittel bis 10.000 EUR
Fehlende Gefährdungsbeurteilung bis 5.000 EUR (§25 Abs. 2 ArbSchG)
Schwere Arbeitsunfälle durch Pflichtverletzung Strafverfahren möglich

Wichtig: Die Bußgelder gelten pro Verstoß, nicht pro Betrieb. Wenn in einem Unternehmen mehrere Gerätegruppen ungeprüft sind, kann die Berufsgenossenschaft jede einzelne Gruppe als separaten Verstoß werten.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Als Geschäftsführer oder Inhaber tragen Sie die persönliche Verantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb. Das ergibt sich aus mehreren Gesetzen:

  • ArbSchG § 26: Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Arbeitsschutzpflichten
  • OWiG § 130: Verletzung der Aufsichtspflicht. Wer als Inhaber eines Betriebes Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die einen Verstoß verhindert hätten, handelt ordnungswidrig.
  • StGB § 229: Fahrlässige Körperverletzung. Kommt ein Mitarbeiter durch ein ungeprüftes Gerät zu Schaden, kann das als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden.
  • StGB § 222: Fahrlässige Tötung. Im schlimmsten Fall, wenn ein Stromunfall tödlich endet.

Die persönliche Haftung kann nicht an einen Mitarbeiter delegiert werden. Sie können zwar eine Elektrofachkraft mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen, aber die Organisationspflicht bleibt bei Ihnen. Genau deshalb ist es sinnvoll, einen externen Dienstleister wie GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik mit der regelmäßigen Prüfung zu beauftragen: Sie dokumentieren damit, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Versicherungsverlust: Das unterschätzte Risiko

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: In Ihrer Produktionshalle bricht nachts ein Brand aus. Die Ursache: ein defektes Verlängerungskabel an einer Maschine. Der Schaden beläuft sich auf 350.000 EUR. Die Versicherung schickt einen Gutachter, der die Brandursache ermittelt und als Erstes die Prüfdokumentation anfordert.

Können Sie keine aktuellen Prüfprotokolle vorlegen, hat die Versicherung einen Hebel, die Zahlung ganz oder teilweise zu verweigern. Das Argument: Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem Sie die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt haben. Der Schaden wäre bei ordnungsgemäßer Prüfung vermutlich erkannt und verhindert worden.

In der Praxis bedeutet das: Sie bleiben auf dem gesamten Schaden sitzen. 350.000 EUR Sachschaden, dazu Produktionsausfall, Mietkosten für Ersatzräume, Lieferverzögerungen, Konventionalstrafen von Kunden. Eine einzige versäumte Prüfung kann einen Betrieb in die Insolvenz treiben.

Regressansprüche der Berufsgenossenschaft

Nach § 110 SGB VII kann die Berufsgenossenschaft den Unternehmer in Regress nehmen, wenn ein Arbeitsunfall auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Arbeitsschutzpflichten zurückzuführen ist. Das bedeutet: Die Berufsgenossenschaft zahlt zwar die Behandlungskosten und Rehabilitationsmaßnahmen für den verletzten Mitarbeiter, fordert diese Kosten aber anschließend vom Unternehmer zurück.

Besonders teuer wird es bei schweren Verletzungen oder dauerhaften Beeinträchtigungen. Berufsgenossenschaften können Rehabilitationskosten, Verletztengeld und sogar lebenslange Renten zurückfordern. Die Summen gehen schnell in den sechsstelligen Bereich.

Häufige Fragen zu Strafen und Haftung

Kann ich die Verantwortung an eine Elektrofachkraft delegieren?
Sie können die Durchführung der Prüfung delegieren, aber nicht die Organisationspflicht. Als Unternehmer müssen Sie sicherstellen, dass die Prüfungen termingerecht stattfinden und dokumentiert werden. Die einfachste Lösung: einen externen Dienstleister beauftragen, der Sie an die Fristen erinnert und alles dokumentiert.
Was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft prüft und Mängel findet?
In der Regel setzt die Berufsgenossenschaft zunächst eine Frist zur Nachbesserung. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, folgen Bußgelder. Bei wiederholten Verstößen oder grober Fahrlässigkeit kann die BG auch sofort ein Bußgeld verhängen und im Extremfall eine Betriebsstilllegung anordnen.

Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter

Lassen Sie es nicht auf ein Bußgeld oder einen Unfall ankommen. Eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung schützt Ihre Mitarbeiter, Ihren Betrieb und Sie persönlich. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an.

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RG

Robert Gericks

Inhaber & Staatl. gepr. Elektrotechniker

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