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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV V3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100. Minimaler Betriebsausfall. Kostenlose Erstberatung.

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Messung an einem Sicherungsverteiler mit Benning IT 200 Installationstester

Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?

Ortsfeste elektrische Anlagen sind alle dauerhaft installierten elektrischen Einrichtungen in Ihrem Gebäude. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft diese Anlagen regelmäßig, um Ihre Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unterverteilungen und Sicherungskästen: Die zentrale Stromverteilung in jedem Gebäude
  • Fest installierte Leitungen: Kabel in Wänden, Kabelkanälen und Kabeltrassen
  • Schaltschränke: Steuerungseinheiten für Maschinen, Beleuchtung oder Klimatechnik
  • Steckdosen und Schalter: Jede fest montierte Anschlussstelle
  • Beleuchtungsanlagen: Fest installierte Deckenleuchten, Notbeleuchtung und Außenbeleuchtung

Im Unterschied zu ortsveränderlichen Geräten können ortsfeste Anlagen nicht einfach vom Stromnetz getrennt und ausgetauscht werden. Deshalb erfordert ihre Prüfung besondere Sorgfalt und Erfahrung.

Prüfpflicht und relevante Normen

Die Prüfung ortsfester Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft nach den aktuellen Normen und dokumentiert alle Ergebnisse lückenlos.

DGUV Vorschrift 3

Die zentrale Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet den Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen. Die Prüffrist beträgt in der Regel 4 Jahre.

DIN VDE 0100 Teil 600

Regelt die Erstprüfung elektrischer Anlagen nach Errichtung oder wesentlicher Änderung. Definiert die Mess- und Prüfverfahren für Schutzmaßnahmen, Isolationswiderstände und Schleifenimpedanzen.

DIN VDE 0105-100

Regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen sowie deren wiederkehrende Prüfungen. Es wird überprüft, ob sich der Zustand der Anlage seit der letzten Prüfung verändert oder verschlechtert hat, ob alle Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen weiterhin ordnungsgemäß funktionieren und ob die Anlage den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Zusätzlich gelten die BetrSichV (§14) und das Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG). In bestimmten Umgebungen, etwa in Krankenhäusern oder explosionsgefährdeten Bereichen, können kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein.

Prüffristen für ortsfeste Anlagen

Anlagentyp Prüffrist
Elektrische Anlagen (allgemein) 4 Jahre
Feuchte, heiße oder staubige Umgebungen 1 Jahr
Medizinisch genutzte Bereiche 1 Jahr
Explosionsgefährdete Bereiche 1 Jahr

Hinweis: Die Fristen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV §3. In Gebäuden mit besonderer Nutzung (Versammlungsstätten, Schulen, Kitas) können Sonderbauverordnungen kürzere Intervalle vorschreiben.

Ablauf der Prüfung ortsfester Anlagen

Die Prüfung ortsfester Anlagen ist umfangreicher als die Prüfung einzelner Geräte. Sie umfasst vier Schritte:

1

Besichtigen

Sichtprüfung aller Anlagenteile: Verteilungen, Kabelwege, Schutzeinrichtungen, Kennzeichnungen und Dokumentation der Bestandsanlage.

2

Erproben

Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen: FI-Schutzschalter (RCDs), Leitungsschutzschalter, Not-Aus-Einrichtungen und Sicherungen werden auf einwandfreie Funktion getestet.

3

Messen

Messung von Isolationswiderständen, Schleifenimpedanzen, Erdungswiderständen und Kurzschlussströmen. Diese Werte zeigen den tatsächlichen Zustand der Anlage.

4

Dokumentieren

Sie erhalten einen vollständigen Prüfbericht mit allen Messwerten, einer Bewertung des Anlagenzustands und konkreten Empfehlungen bei Mängeln.

GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik führt die Prüfung nach Möglichkeit im laufenden Betrieb durch. Nur bei einzelnen Messungen kann eine kurzzeitige Abschaltung nötig sein. In den meisten Fällen merken Ihre Mitarbeiter kaum etwas von der Prüfung. Ergänzend bieten wir eine thermografische Untersuchung an, um verdeckte Schwachstellen in der Anlage sichtbar zu machen.

Häufige Fragen zu ortsfesten Anlagen

Muss der Betrieb während der Prüfung stillstehen?
In der Regel nicht. Die Besichtigung und große Teile der Messung erfolgen im laufenden Betrieb. Nur für einzelne Messungen, etwa die Isolationsmessung an bestimmten Stromkreisen, kann eine kurzzeitige Abschaltung nötig sein. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik stimmt diese Abschaltungen vorher mit Ihnen ab, damit der Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert und nach Schwere klassifiziert: von geringfügig (Kennzeichnung fehlt) bis gefährlich (Schutzeinrichtung defekt). Bei gefährlichen Mängeln wird der betroffene Anlagenteil sofort abgeschaltet. Für alle anderen Mängel erhalten Sie eine Frist zur Behebung und konkrete Empfehlungen. Auf Wunsch übernehmen wir die Mängelbeseitigung.
Kann ich die Prüfung ortsfester Anlagen mit der DGUV V3 Prüfung kombinieren?
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Wenn GPE Gericks ohnehin vor Ort ist, lassen sich beide Prüfungen effizient verbinden. Sie sparen Anfahrtskosten und reduzieren den organisatorischen Aufwand. Sprechen Sie uns bei der kostenlosen Erstberatung darauf an.

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