Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV V3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100. Minimaler Betriebsausfall. Kostenlose Erstberatung.
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Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?
Ortsfeste elektrische Anlagen sind alle dauerhaft installierten elektrischen Einrichtungen in Ihrem Gebäude. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft diese Anlagen regelmäßig, um Ihre Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Dazu gehören unter anderem:
- Unterverteilungen und Sicherungskästen: Die zentrale Stromverteilung in jedem Gebäude
- Fest installierte Leitungen: Kabel in Wänden, Kabelkanälen und Kabeltrassen
- Schaltschränke: Steuerungseinheiten für Maschinen, Beleuchtung oder Klimatechnik
- Steckdosen und Schalter: Jede fest montierte Anschlussstelle
- Beleuchtungsanlagen: Fest installierte Deckenleuchten, Notbeleuchtung und Außenbeleuchtung
Im Unterschied zu ortsveränderlichen Geräten können ortsfeste Anlagen nicht einfach vom Stromnetz getrennt und ausgetauscht werden. Deshalb erfordert ihre Prüfung besondere Sorgfalt und Erfahrung.
Prüfpflicht und relevante Normen
Die Prüfung ortsfester Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik prüft nach den aktuellen Normen und dokumentiert alle Ergebnisse lückenlos.
DGUV Vorschrift 3
Die zentrale Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet den Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen. Die Prüffrist beträgt in der Regel 4 Jahre.
DIN VDE 0100 Teil 600
Regelt die Erstprüfung elektrischer Anlagen nach Errichtung oder wesentlicher Änderung. Definiert die Mess- und Prüfverfahren für Schutzmaßnahmen, Isolationswiderstände und Schleifenimpedanzen.
DIN VDE 0105-100
Regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen sowie deren wiederkehrende Prüfungen. Es wird überprüft, ob sich der Zustand der Anlage seit der letzten Prüfung verändert oder verschlechtert hat, ob alle Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen weiterhin ordnungsgemäß funktionieren und ob die Anlage den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Zusätzlich gelten die BetrSichV (§14) und das Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG). In bestimmten Umgebungen, etwa in Krankenhäusern oder explosionsgefährdeten Bereichen, können kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein.
Prüffristen für ortsfeste Anlagen
| Anlagentyp | Prüffrist |
|---|---|
| Elektrische Anlagen (allgemein) | 4 Jahre |
| Feuchte, heiße oder staubige Umgebungen | 1 Jahr |
| Medizinisch genutzte Bereiche | 1 Jahr |
| Explosionsgefährdete Bereiche | 1 Jahr |
Hinweis: Die Fristen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV §3. In Gebäuden mit besonderer Nutzung (Versammlungsstätten, Schulen, Kitas) können Sonderbauverordnungen kürzere Intervalle vorschreiben.
Ablauf der Prüfung ortsfester Anlagen
Die Prüfung ortsfester Anlagen ist umfangreicher als die Prüfung einzelner Geräte. Sie umfasst vier Schritte:
Besichtigen
Sichtprüfung aller Anlagenteile: Verteilungen, Kabelwege, Schutzeinrichtungen, Kennzeichnungen und Dokumentation der Bestandsanlage.
Erproben
Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen: FI-Schutzschalter (RCDs), Leitungsschutzschalter, Not-Aus-Einrichtungen und Sicherungen werden auf einwandfreie Funktion getestet.
Messen
Messung von Isolationswiderständen, Schleifenimpedanzen, Erdungswiderständen und Kurzschlussströmen. Diese Werte zeigen den tatsächlichen Zustand der Anlage.
Dokumentieren
Sie erhalten einen vollständigen Prüfbericht mit allen Messwerten, einer Bewertung des Anlagenzustands und konkreten Empfehlungen bei Mängeln.
GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik führt die Prüfung nach Möglichkeit im laufenden Betrieb durch. Nur bei einzelnen Messungen kann eine kurzzeitige Abschaltung nötig sein. In den meisten Fällen merken Ihre Mitarbeiter kaum etwas von der Prüfung. Ergänzend bieten wir eine thermografische Untersuchung an, um verdeckte Schwachstellen in der Anlage sichtbar zu machen.