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DGUV V3 im Home Office: Prüfpflicht für Arbeitgeber

Auch im Home Office gilt die DGUV V3 Prüfpflicht. Welche Geräte betroffen sind und wie Arbeitgeber ihre Pflicht erfüllen.

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Ja, auch im Home Office gilt die DGUV V3 Prüfpflicht. Der Arbeitgeber bleibt für die Sicherheit aller elektrischen Betriebsmittel verantwortlich, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Das betrifft Laptops, Monitore, Docking Stations und jedes andere Gerät, das der Mitarbeiter dienstlich nutzt.

Seit der Zunahme von Home-Office-Arbeitsplätzen erreichen GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik immer mehr Anfragen zu diesem Thema. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen: Welche Geräte müssen geprüft werden? Wie läuft die Prüfung praktisch ab? Und welche Lösungen gibt es für Unternehmen mit vielen Home-Office-Arbeitsplätzen?

Home-Office Arbeitsplatz mit Laptop, Monitor und Docking Station, die nach DGUV V3 geprüft werden müssen
Auch diese Geräte im Home Office unterliegen der Prüfpflicht

Welche Geräte im Home Office sind betroffen?

Grundsätzlich gilt: Jedes elektrische Betriebsmittel, das der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zur Verfügung stellt, unterliegt der DGUV V3 Prüfpflicht. Typische Home-Office-Geräte sind:

  • Laptop oder Desktop-PC
  • Monitor (auch ein Zweitmonitor)
  • Docking Station
  • Ladekabel und Netzteile
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
  • Headset (kabelgebunden oder mit Ladestation)
  • Drucker oder Scanner
  • Schreibtischlampe (wenn vom Arbeitgeber gestellt)

Die Prüfpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter täglich, einmal pro Woche oder nur gelegentlich im Home Office arbeitet. Entscheidend ist: Das Gerät gehört dem Arbeitgeber und wird dienstlich genutzt.

Privat bereitgestellte Geräte: Wer ist verantwortlich?

Nur Geräte, die der Arbeitgeber bereitstellt, fallen eindeutig unter die DGUV V3 Prüfpflicht. Bei privaten Geräten, die der Mitarbeiter dienstlich nutzt (BYOD), ist die Lage eine Grauzone.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes empfehlen wir: Wenn Sie als Arbeitgeber die Nutzung privater Geräte erlauben, sollten Sie diese Geräte ebenfalls in die Prüfung einbeziehen. Alternativ stellen Sie allen Mitarbeitern einheitliche Geräte zur Verfügung, die Sie zentral verwalten und prüfen lassen. Das ist rechtlich sicherer und organisatorisch einfacher.

Wie läuft die Prüfung im Home Office ab?

Es gibt zwei Wege, die Prüfung durchzuführen:

Variante 1: Geräte einsammeln

Die Mitarbeiter bringen ihre Geräte an einem festgelegten Tag ins Büro. Der Prüfer prüft alle Geräte an einem zentralen Standort. Das ist die effizienteste Methode und spart Kosten, weil keine Einzelanfahrten nötig sind.

Variante 2: Prüfer kommt ins Home Office

Bei Mitarbeitern, die ausschließlich remote arbeiten oder deren Geräte nicht einfach transportiert werden können (z. B. große Monitore, Docking-Station-Setups), kann der Prüfer auch ins Home Office kommen. Das ist aufwendiger, aber manchmal die einzige Option.

Wichtig: Eine Remote-Prüfung per Videocall oder Foto ist nicht möglich. Die DGUV V3 Prüfung erfordert Messungen mit kalibrierten Prüfgeräten. Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands und des Ableitstroms können nur vor Ort durchgeführt werden.

Praktische Lösung: Pool-Tausch

Für Unternehmen mit vielen Home-Office-Arbeitsplätzen hat sich ein Pool-System bewährt. So funktioniert es:

  1. Der Mitarbeiter bringt seine Geräte beim nächsten Bürotag mit
  2. Er erhält sofort ein geprüftes Ersatzgerät aus dem Pool
  3. Seine Geräte werden geprüft und wandern zurück in den Pool
  4. Beim nächsten Mitarbeiter wiederholt sich der Vorgang

Vorteil: Kein Mitarbeiter ist ohne Arbeitsgerät, die Prüfung erfolgt zentral an einem Standort und die Kosten bleiben überschaubar. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik unterstützt Sie gerne bei der Organisation eines solchen Pool-Systems.

Infografik: Pool-Tausch-System für die DGUV V3 Prüfung von Home-Office Geräten in vier Schritten
Der Pool-Tausch: So prüfen Sie Home-Office Geräte effizient

Häufige Fragen zur Prüfpflicht im Home Office

Muss der Mitarbeiter den Prüfer ins Home Office lassen?
Nein, der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, den Prüfer in seine Privatwohnung zu lassen. Die Alternative: Der Mitarbeiter bringt die zu prüfenden Geräte zum nächsten Bürotag mit. Der Arbeitgeber sollte diese Option klar kommunizieren und organisatorisch ermöglichen, z. B. durch ein Pool-Tausch-System.
Wer zahlt die Prüfung im Home Office?
Der Arbeitgeber. Die Kosten für die DGUV V3 Prüfung sind Teil der Arbeitsschutzpflichten des Unternehmens. Das gilt unabhängig davon, ob die Geräte im Büro oder im Home Office stehen. Der Mitarbeiter darf nicht zur Kostenübernahme herangezogen werden.

Home-Office-Geräte prüfen lassen

Ob Einzelprüfung oder Pool-Lösung für das gesamte Unternehmen: Wir finden die passende Lösung für Ihre Home-Office-Arbeitsplätze. Erfahren Sie auch mehr über Ihre Prüfpflichten als Arbeitgeber. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an.

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RG

Robert Gericks

Inhaber & Staatl. gepr. Elektrotechniker

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