Ja, auch im Home Office gilt die DGUV V3 Prüfpflicht. Der Arbeitgeber bleibt für die Sicherheit aller elektrischen Betriebsmittel verantwortlich, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Das betrifft Laptops, Monitore, Docking Stations und jedes andere Gerät, das der Mitarbeiter dienstlich nutzt.
Seit der Zunahme von Home-Office-Arbeitsplätzen erreichen GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik immer mehr Anfragen zu diesem Thema. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen: Welche Geräte müssen geprüft werden? Wie läuft die Prüfung praktisch ab? Und welche Lösungen gibt es für Unternehmen mit vielen Home-Office-Arbeitsplätzen?
Welche Geräte im Home Office sind betroffen?
Grundsätzlich gilt: Jedes elektrische Betriebsmittel, das der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zur Verfügung stellt, unterliegt der DGUV V3 Prüfpflicht. Typische Home-Office-Geräte sind:
- Laptop oder Desktop-PC
- Monitor (auch ein Zweitmonitor)
- Docking Station
- Ladekabel und Netzteile
- Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
- Headset (kabelgebunden oder mit Ladestation)
- Drucker oder Scanner
- Schreibtischlampe (wenn vom Arbeitgeber gestellt)
Die Prüfpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter täglich, einmal pro Woche oder nur gelegentlich im Home Office arbeitet. Entscheidend ist: Das Gerät gehört dem Arbeitgeber und wird dienstlich genutzt.
Privat bereitgestellte Geräte: Wer ist verantwortlich?
Nur Geräte, die der Arbeitgeber bereitstellt, fallen eindeutig unter die DGUV V3 Prüfpflicht. Bei privaten Geräten, die der Mitarbeiter dienstlich nutzt (BYOD), ist die Lage eine Grauzone.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes empfehlen wir: Wenn Sie als Arbeitgeber die Nutzung privater Geräte erlauben, sollten Sie diese Geräte ebenfalls in die Prüfung einbeziehen. Alternativ stellen Sie allen Mitarbeitern einheitliche Geräte zur Verfügung, die Sie zentral verwalten und prüfen lassen. Das ist rechtlich sicherer und organisatorisch einfacher.
Wie läuft die Prüfung im Home Office ab?
Es gibt zwei Wege, die Prüfung durchzuführen:
Variante 1: Geräte einsammeln
Die Mitarbeiter bringen ihre Geräte an einem festgelegten Tag ins Büro. Der Prüfer prüft alle Geräte an einem zentralen Standort. Das ist die effizienteste Methode und spart Kosten, weil keine Einzelanfahrten nötig sind.
Variante 2: Prüfer kommt ins Home Office
Bei Mitarbeitern, die ausschließlich remote arbeiten oder deren Geräte nicht einfach transportiert werden können (z. B. große Monitore, Docking-Station-Setups), kann der Prüfer auch ins Home Office kommen. Das ist aufwendiger, aber manchmal die einzige Option.
Wichtig: Eine Remote-Prüfung per Videocall oder Foto ist nicht möglich. Die DGUV V3 Prüfung erfordert Messungen mit kalibrierten Prüfgeräten. Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands und des Ableitstroms können nur vor Ort durchgeführt werden.
Praktische Lösung: Pool-Tausch
Für Unternehmen mit vielen Home-Office-Arbeitsplätzen hat sich ein Pool-System bewährt. So funktioniert es:
- Der Mitarbeiter bringt seine Geräte beim nächsten Bürotag mit
- Er erhält sofort ein geprüftes Ersatzgerät aus dem Pool
- Seine Geräte werden geprüft und wandern zurück in den Pool
- Beim nächsten Mitarbeiter wiederholt sich der Vorgang
Vorteil: Kein Mitarbeiter ist ohne Arbeitsgerät, die Prüfung erfolgt zentral an einem Standort und die Kosten bleiben überschaubar. GPE Gericks Prüf- und Elektrotechnik unterstützt Sie gerne bei der Organisation eines solchen Pool-Systems.
Häufige Fragen zur Prüfpflicht im Home Office
Muss der Mitarbeiter den Prüfer ins Home Office lassen?
Wer zahlt die Prüfung im Home Office?
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Kostenlos anfragenRobert Gericks
Inhaber & Staatl. gepr. Elektrotechniker